Honorarvereinbarung
Bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung lassen sich häufig keine eindeutigen "Streitwerte" beziffern. Dies gilt beispielsweise für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung mit diversen Tagesordnungspunkten.

In solchen Fällen gibt das RVG die Möglichkeit, nach dem entstandenen Zeitaufwand abzurechnen. Dies muss jeweils im Einzelfall mit dem Mandanten vereinbart werden.

Wir empfehlen diese Methode beispielsweise bei:
• Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung
• Rechtlicher Begleitung von Gesellschafterversammlungen
• Erstellung von Rechtsgutachten.

Über Einzelheiten unterhalten wir uns im konkreten Fall gerne mit Ihnen.

 




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