Kosten nach RVG

Anwaltsgebühren sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Die konkrete Berechnung der anfallenden Gebühren wird anhand einer gesetzlichen Tabelle vorgenommen. Für außergerichtliche Leistungen richtet sich die Vergütung zusätzlich nach dem Schwierigkeitsgrad.

Im Übrigen wird das Mandatsverhältnis durch das Gesetz in verschiedene Abschnitte unterteilt, bei denen einzelne Gebührentatbestände erfüllt werden können. Zum Beispiel fällt durch die Klageerhebung eine so genannte Verfahrensgebühr an, durch die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung eine so genannte Terminsgebühr und durch den Abschluss eines Vergleichs eine so genannte Einigungsgebühr.

Die Partei, die einen Prozess gewinnt, hat (außer insbesondere im Arbeitsrecht) einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher Anwaltsgebühren, die nach der RVG angefallen sind.

Mit dem Kostenrechner besteht für Sie die Möglichkeit ihr Kostenrisiko in einem gerichtlichen Verfahren zu berechnen.

 




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